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Motorsport
Haftpflichtversicherung

Sie fahren Ihren Lotus nicht nur über Land und wollen auch mal die Rennstrecke nutzen, dann können wir Ihnen jetzt auch die Motorsport Haftpflichtversicherung nach  § 5d anbieten.

Seit 2024 ist für den Einsatz von Fahrzeugen bei Motorsportaktivitäten in abgegrenztem Gebiet mit Zugangsbeschränkung eine Motorsport-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Während Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr von der Gesetzesänderung nicht betroffen sind, besteht für Schäden in Gebieten, die einer Zugangsbeschränkung unterliegen, keine Haftpflichtdeckung – es sei denn, es besteht eine Motorsport-Haftpflicht.

Das Problem: Viele Veranstaltungen, wie Gleichmäßigkeitsfahrten (ohne Renncharakter) und Sonderprüfungen, finden in abgegrenzten Gebieten mit Zugangsbeschränkung statt. Ohne eigene Motorsport-Haftpflichtversicherung läge im Schadenfall eine Obliegenheitsverletzung vor, die eine Leistungseinschränkung nach sich ziehen würde.

Wir bieten über die Gesellschaft SRC ein einfaches 
Antragsformular und die vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen.

Einfach den verlinkten Antrag ausdrucken und diesen 
ausgefüllt per Mail zurücksenden. 

Den Rest machen wir.


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